Was ist die Mütterrente/Mütterrente II?

Die Mütterrente bewirkt, dass für Kinder die vor 1992 geboren sind bis zu einem halben Jahr Erziehungszeit, also einem halben Rentenpunkt zusätzlich angerechnet werden kann. Die Mütterrente muss grds. nicht extra beantragt werden sondern werden bei der allgemeinen Beantragung von Kindererziehungszeiten berücksichtigt.


Kindererziehungszeiten beantragen

Was sind Kindererziehungszeiten?

Wer Kinder bekommt, kann sich die Erziehungszeit als Rentenpunkte anrechnen. Es gibt bis zu drei Rentenpunkte, je nachdem wie viele Kinder Sie wann bekommen haben. Jeder Rentenpunkt beträgt ca. 30€ im Monat. Wer während der Elternzeit ein weiteres Kind bekommt, verliert die Erziehungszeit nicht, die Monate werden dazugerechnet.

Wer kann Kindererziehungszeiten beantragen?

Die Mutterrente, eigentlich Kindererziehungszeiten, können (pro Kind) von jeweils einem Elternteil beantragt werden. Sie können sich mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin absprechen, wem die Rentenpunkte zugesprochen werden, also bspw. wer die Erziehungszeit hauptsächlich genutzt hat. Dann können Sie eine gemeinsame Erklärung ausfüllen, wem die Punkte angerechnet werden sollen (https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0820.pdf?__blob=publicationFile&v=6 ). Ansonsten wird die Zurechnung anhand von objektiven Gesichtspunkten vollzogen, wer die Kinder überwiegend erzogen hat.

Wie kann man Kindererziehungszeiten beantragen?

Beantragen muss man Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung, die dann im Rentenkonto angerechnet werden. Es reicht aus diesen Antrag zu stellen, wenn das Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat, muss aber vor oder mit Stellung des Rentenantrags geschehen sein.

Dazu brauchen Sie:

-Ausgefüllten Antrag

-Zum Ausdrucken/Online ausfüllen  https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0800.pdf;jsessionid=701C3D2A3989907A27BE80CC7EE5A999.delivery1-8-replication?__blob=publicationFile&v=18

-Eine Erläuterung von diesem Formular gibt es hier http://www.deutsche- rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pd f/V0810.html

-Geburtsurkunden/Familien-/Stammbuch aller Kinder

-Bei Adoptivkindern: Vordruck V0805 https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0805.pdf?__blob=publicationFile&v=8