Durch die Allgemeinverfügungen des Senates zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind einige Unternehmen und Institutionen in Hamburg schwer getroffen. Um diese in der Krise nicht allein zu lassen, haben der Senat und die zuständigen Behörden einen umfangreichen Schutzschirm beschlossen. Nachfolgend gebe ich einen kurzen Überblick über die beschlossenen und zum Teil noch näher auszugestaltenen Maßnahmen.



Kurzüberblick: Hamburger Schutzschirm für Coronageschädigte Institutionen und Unternehmen


Ausführliche Informationen unter: https://www.hamburg.de/coronavirus/wirtschaft/




Zuschüsse:
Für kleine und mittlere Betriebe und Freiberufler, die als Adressaten der städtischen CoronaAllgemeinverfügungen unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind stellt die Investitions- und Förderbank Hamburg Zuschüsse zur Verfügung. Ab Montag, den 30.03. kann komplett digital die Beantragung auf der Homepage der IFB beginnen. Hamburger Zuschussmittel sind zuzüglich der bis 10 Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten) begrenzten Bundesmittel:

 HamburgBundGesamt bis zu
Solo-Selbständige2.500 €9.000 €11.500 €
1-5 Mitarbeiter5.000 €9.000 €14.000 €
6-10 Mitarbeiter5.000 €15.000 €20.000 €
11-50 Mitarbeiter25. 000 €———–25. 000 €
51-250 Mitarbeiter30.000 €———–30.000 €



Gebühren:
Gebührenpflichtige Institutionen können Anträge gem. § 21 GebührenGesetz auf Stundung der anfallenden Gebühren stellen.

Mietzahlungen an die Stadt:
Gewerbliche Mieter in städtischen Immobilien können einen Antrag auf vorerst dreimonatige zinslose Stundung der Mietzahlungen stellen.

Zuwendungen durch die Stadt:
Zuwendungsempfänger der Stadt können sich weiter darauf verlassen, dass trotz der die Arbeit einschränkenden städtischen Allgemeinverfügungen die Zuwendungen weiter ausgezahlt werden.

Vertragspartner der Stadt:
Die Stadt wird eingehende Rechnungen von Lieferanten über die Kasse.Hamburg nicht erst zur Fälligkeit, sondern sofort begleichen.

HamburgKredit-Liquidität der Investitions- und Förderbank Hamburg:
Die IFB kann zielgerichtet kleine und mittlere Unternehmen mit einem Kreditvolumen von je bis zu 250.000€ ausstatten. Bei Zins- und Tilgungsbedingungen soll der europarechtliche Rahmen maximal im Sinne der Kreditnehmer ausgeschöpft werden.

Bürgschaften:
Im Bereich der Bürgschaften werden folgende Maßnahmen ergriffen:

• Bei der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH (BG) wird der Bürgschaftshöchstbetrag von derzeit 1,25 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt.
• Zur Beschleunigung der Verfahren soll die BG bis zur Höhe von 250 T€ Bürgschaftsvolumen im Rahmen der sogenannten „echten Eigenkompetenz“ Bürgschaften vergeben können, so dass die BG innerhalb von 72 Stunden über die Übernahme der Bürgschaft allein entscheiden kann.
• Betriebsmittelfinanzierungen sind nun auch bei bestehenden Unternehmen mit 80%iger Rückverbürgung möglich (vorher bis zu 60%).
• Die Obergrenze von 35% Betriebsmitteln am Gesamtobligo wird auf 50% erhöht.
Die Maßnahmen gelten ab sofort für alle Bürgschaftsneuanträge von Unternehmen, die bis zum 31.12.2019 wirtschaftlich gesund waren. Die Maßnahmen sind vorerst bis zum 31.12.2020 befristet. Im Zuge dieser Maßnahmen wird das Bürgschaftsvolumen der Stadt insgesamt entsprechend erweitert werden.
• Die Freie und Hansestadt Hamburg übernimmt zur Förderung der Wirtschaft Bürgschaften für Kredite an Unternehmen aller Branchen, für die eine Bürgschaft der BG grundsätzlich nicht in Frage kommt. Weitere Infos dazu unter: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/landesbuergschaften-der-fhh


Steuerliche Maßnahmen:
Unternehmen, die wegen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen. Darauf weist die Hamburger Finanzbehörde hin. Unternehmen sollten frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen.
Steuerliche Maßnahmen, die zur Entlastung beitragen, können sein:

• Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag
• Stundung fälliger Steuerzahlungen
• Erlass von Säumniszuschlägen
• Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

Kurzarbeitergeld
Betriebe können Kurzarbeitergeld nutzen, wenn nur 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Weitere Informationen

Hamburg-Kredit Wachstum
Kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Hamburg und freiberuflich Tätige sowie Personen, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten und seit mindestens 5 Jahren am Markt sind  können aus diesem Förderprogramm über ihre Hausbank Betriebsmittelkredite bis 500.000 € erhalten. Weitere Informationen 

Weitere Informationen:

schutzschirmcorona@fb.hamburg.de

Für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Fragen zu möglichen Förderungen, Hilfsangeboten, Kurzarbeit wurden zusätzlich branchenspezifische Hotlines und E-Mailadressen in der Wirtschaftsbehörde eingerichtet. Die Telefone sind montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr zu erreichen.
Industrie: 42841 3637 & unternehmenshilfen.industrie@bwvi.hamburg.de

Hafen, Schifffahrt und Logistik: 42841 3512 & unternehmenshilfen.logistik@bwvi.hamburg.de

Einzelhandel: 42841 1648 & unternehmenshilfen.einzelhandel@bwvi.hamburg.de

KMU: 42841 1497 & unternehmenshilfen.kmu@bwvi.hamburg.de

Gastronomie, Hotel, Tourismus: 42841 1367 & unternehmenshilfen.tourismus@bwvi.hamburg.de

Agrar: 42841 3542 & unternehmenshilfen.agrar@bwvi.hamburg.de

Weiterhin bestehen die bereits bekannten Hotlinenummern: 42841 1497 sowie 42841 1648

Corona-Hotline der Handelskammer: 040 36138-130

Firmenhilfe: https://firmenhilfe.org/corona-krise-meistern/